Nachlese zu St. Martin
Herr Mersch, der die Kevelaerer Tafel betreut, bedankt sich ganz herzlich bei den Kindern für die großherzigen Spenden. Er wird die Süßigkeiten zum Nikolausfest bedürftigen Familien zukommen
lassen. So ist das Teilen eine echte Erfahrung für unsere Kinder
geworden.
Beim Laternenwettbewerb in Kevelaer hat die 4. Klasse mit der farbenfrohen Hundertwasserlaterne den l. Preis und die Klasse 3 mit der Waldschratlaterne den 3. Preis erhalten. An dieser Stelle
sei Frau Cox für die Idee und das gelungene Ausführen in
beiden Klassen herzlich gedankt. Am 30.11. findet auf dem Krippenmarkt die Siegerehrung statt.
Sie haben ein Schreiben des Fördervereins erhalten. Ich kann nur an Sie appellieren, dass Sie den Verein, der so viel für unsere Schule tut, aktiv unterstützen. Es wäre nicht nur schade,
sondern es wäre dem Schulleben abträglich, wenn sich der Verein mangels
Mitgestalter auflösen müsste. Ein wichtiger Baustein würde dem Fundament unserer Schule entrissen.
Schulunfall
Aus gegebenem Anlass weise ich Sie noch einmal darauf hin, dass Schulunfälle unverzüg-
lich der Schule gemeldet werden müssen. Sollte es sich um einen Schulwegunfall handeln,
spätestens am nächsten Tag.
Lausige Zeiten
Bei Befall ist die Schule unverzüglich zu verständigen. Ihr Kind darf nur mit Attest wieder die Schule besuchen.
Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie darum bitten mit Ihren Söhnen über einen ordentlichen Toilettengang zu sprechen. Es geht nicht an, dass Frau Erretkamps jeden Mittag Urinpfützen in den
Ecken, Urin an den Wänden und große Geschäfte auf den
Klobrillen entfernen muss. Außerdem sprechen Sie bitte mit den Jungen darüber, dass man keine Abflüsse mit Steinen, Strohhalmen, ganzen Klopapierrollen verstopfen sollte. Ebenfalls sollten
Sie die Betätigung der Klospülung besprechen.
Wir nehmen mal an, dass einige Jungen noch keine Ahnung haben, wie man sich auf der Toilette (am Urinal) verhält. Wir unterstellen also noch keinen Mutwill (wie Wettpinkeln etc.). Wenn aber
in Zukunft ein Junge bei der Verzierung von Wänden und Böden
erwischt werden sollte, wird derjenige zum Putzen verpflichtet. Es geht nicht an, dass ein anderes Kind, das sich davor ekelt, nicht zur Toilette gehen kann und in Not gerät!